Verkaufsbedingungen und Konditionen

Wie hierin angegeben, ist der "Verkäufer" OPAL-RT Technologies Inc. und der "Käufer" ist der Empfänger des Angebots und der Aussteller der Bestellung. Die folgenden Verkaufsbedingungen (der "Vertrag") gelten für die Angebote des Verkäufers und alle daraus resultierenden Verkäufe.

1. Allgemeines

1.1 Die Angebote werden innerhalb von dreißig (30) Tagen zur Annahme angeboten, es sei denn, auf der Vorderseite des Angebots ist eine längere Frist angegeben; wird das Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist angenommen, gilt es als zurückgezogen.

1.2 Alle Bestellungen sind Gegenstand dieses Vertrags.

1.3 In diesem Vertrag bezieht sich der Ausdruck "Waren" auf die Waren und Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer zu verkaufen beabsichtigt oder verkauft hat, d.h. auf die im Angebot des Verkäufers beschriebenen Waren, und ein Verweis auf Waren schließt Dienstleistungen und elektronische Produkte jeglicher Art ein.

2. Annahme von Angeboten und Aufträgen

2.1 Das Angebot muss vom Käufer schriftlich angenommen werden, und zwar durch Gegenzeichnung des Angebots für alle Angebote über 100.000 US-Dollar und durch elektronische Bestätigung an den Verkäufer für die anderen Angebote.

2.2 Die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer hängt von der Zustimmung des Verkäufers zum Kredit des Käufers ab.

2.3 Die Annahme von Bestellungen des Käufers durch den Verkäufer stellt keine Anerkennung der darin genannten Verkaufsbedingungen des Käufers dar, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Im Falle der mangelnden Durchsetzung der Verkaufsbedingungen des Verkäufers durch den Verkäufer oder durch den Vertreter des Verkäufers oder durch die Tochtergesellschaft des Verkäufers ist weder ein Verzicht auf die Verkaufsbedingungen des Verkäufers noch eine Annahme der Einkaufsbedingungen des Käufers durch den Verkäufer anzunehmen oder zu unterstellen. Wenn der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich mitteilt, dass die Bedingungen des Auftrags für ihn nicht akzeptabel sind, wird davon ausgegangen, dass der Käufer den Vertrag wie in der Auftragsbestätigung beschrieben akzeptiert hat. Nach einer solchen Annahme kann der Vertrag nicht mehr ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers gekündigt, widerrufen oder in irgendeiner Weise geändert werden, nachdem der Käufer eine angemessene Vergütung für alle zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, die sich aus solchen Änderungen ergeben, erhalten hat.

3. Zertifizierungsstandards, gute Kennzeichnungen

3.1 Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass alle vom Käufer gekauften Waren allen geltenden Gesetzen in Bezug auf Produktsicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Niederspannungsgeräte, Funkgeräte und drahtlose Geräte sowie Beschränkungen für gefährliche Stoffe entsprechen. Der Verkäufer oder sein Beauftragter wird die Waren bei Bedarf mit den geltenden gesetzlichen Kennzeichnungen versehen.

3.2 Sofern in einer Leistungsbeschreibung oder einem Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist der Käufer dafür verantwortlich, den Verkäufer oder dessen Beauftragten bei allen Tests oder Maßnahmen vor Ort zu unterstützen, die zur Einhaltung von Zertifizierungsstandards oder der Warenkennzeichnung erforderlich sind, insbesondere indem er den Zugang zu den Waren und zu den Geschäftsräumen des Käufers ermöglicht und in vollem Umfang bei der Erlangung und Aufrechterhaltung der geltenden Zertifizierungen und Kennzeichnungen für die Waren mitwirkt, sofern dies durch örtliche Vorschriften erforderlich ist.

4. Lieferung

4.1 Alle angegebenen Liefertermine sind geschätzt, werden nicht garantiert und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der Verkäufer verpflichtet sich, sich nach Kräften um die Einhaltung des Liefertermins zu bemühen, akzeptiert jedoch keine Vertragsauflösung oder Haftung für direkte oder indirekte Verluste, die sich aus einer verspäteten Lieferung ergeben könnten.

4.2 Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, gehen alle Kosten der Lieferung zu Lasten des Käufers.

4.3 Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, unabhängig davon, wie diese entstehen, wenn die Lieferung aus irgendeinem Grund nicht erfolgt oder verzögert wird, einschließlich und ohne Einschränkung:

4.3.1 Höhere Gewalt, Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Überschwemmung; Aussperrung, Streik oder andere arbeitsrechtliche Schwierigkeiten;
4.3.2 Verknappung oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, Arbeitskräften, Energieversorgung oder Transporteinrichtungen; oder das Versagen oder die Unfähigkeit, Lizenzen zu erhalten oder die Auswirkungen geltender Gesetze, Anordnungen, Regeln oder Vorschriften einer Regierung oder zuständigen Behörde
4.3.3 Bruch, Unfall oder sonstige Beschädigung oder Ausfall von Maschinen oder Geräten.

5. Beschädigung oder Verlust beim Transport

5.1 Alle Waren werden EXW Montreal geliefert, es sei denn, dem Angebot werden Versandkosten hinzugefügt, dann gilt die Incoterm CPT Standort des Käufers. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Beschädigung oder Verlust von Waren während des Transports über den Standort des Käufers hinaus. Derartige Schäden sind auf den Frachtpapieren zu vermerken und dem Verkäufer innerhalb von vier Tagen nach Erhalt mitzuteilen; die Waren sind zur Inspektion aufzubewahren, um eine Reklamation beim Frachtführer zu ermöglichen. Wenn die Waren verloren gehen oder nicht innerhalb von sechs Tagen nach Rechnungsstellung beim Käufer eintreffen, ist der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

5.2 Insbesondere sollte der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung den Zustand des für die Verpackung der versendeten Waren verwendeten Klebebandes überprüfen und den Verkäufer unter Kunden Portal.opal-rt.com/Cases/Create-Case/ über etwaige Probleme informieren. Wird eine Beschädigung des Klebebands der versendeten Waren nicht gemeldet, ist der Käufer für alle Kosten des Schadens verantwortlich.

5.3 Der Käufer muss sich mit den besten Praktiken für die Sicherheit von Benutzern und Maschinen sowie mit wichtigen Hinweisen und Warnungen, die speziell für OPAL-RT-Installationen gelten, vertraut machen. Diese ergänzen und ersetzen nicht alle anderen allgemeinen und spezifischen Sicherheitshinweise, die unter folgender Adresse zu finden sind:
Allgemeine Sicherheitshinweise https://wiki.opal-rt.com/pages/viewpage.action?pageId=28508726
Anleitung zum Ausbauen einer großen hardware Hardware.

6. Preis und Angebot

6.1 Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, sind alle Angebote 30 Tage ab dem Datum des Angebots gültig. Die Preise können danach ohne Vorankündigung geändert werden, und die Waren werden zu dem am Tag des Versands geltenden Preis in Rechnung gestellt.

6.2 Alle Waren werden zu den am Tag der Bestellung geltenden Preisen zuzüglich einer eventuell anfallenden Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) berechnet, die der Käufer bei Fälligkeit der Waren an den Verkäufer zu zahlen hat.

6.3 Die Preise werden in den Rechnungen des Verkäufers auf den nächsten vollen Cent gerundet.

6.4 Bei der Erstellung eines Angebots schätzt der Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen die erforderliche Zeit für die Schulung, die Inbetriebnahme oder die Erbringung von Expertenleistungen. Sollte sich herausstellen, dass mehr Zeit für die Ausführung der Arbeiten erforderlich ist, so stellt der Verkäufer dem Käufer alle Überstunden zum 1,25-fachen des regulären Satzes in Rechnung.

6.5 Der Käufer verfügt über eine Frist von einem (1) Jahr ab dem Lieferdatum, um die Inbetriebnahme-, Schulungs- oder Expertenleistungen des Verkäufers anzufordern und zu nutzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer nicht mehr verpflichtet, solche Inbetriebnahme-, Schulungs- oder Sachverständigenleistungen zu erbringen, und ist berechtigt, die Zahlung gemäß dem Angebot auszuführen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Bei Aufträgen, die ausschließlich software beinhalten, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug oder durch ein vom Verkäufer genehmigtes Akkreditiv zu leisten, es sei denn, im Angebot des Verkäufers ist etwas anderes vorgesehen oder vom Verkäufer schriftlich vereinbart oder vom Verkäufer bei Auftragseingang angegeben.

7.2 Bei Bestellungen, die hardware des Verkäufers oder software oder hardware von Dritten beinhalten, stellt der Verkäufer dem Käufer sofort nach Erhalt der Bestellung eine Rechnung aus und die Zahlung ist spätestens 30 Tage nach Bestelldatum per Banküberweisung fällig. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, Systeme zu liefern, solange die hardware und die software von Dritten nicht vollständig bezahlt sind.

7.3 Für die Vertriebshändler des Verkäufers muss die Zahlung gemäß dem Vertriebsvertrag erfolgen.

7.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern und die vollständige Zahlung in bar vor der Lieferung zu verlangen, wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers nach Ansicht des Verkäufers zu irgendeinem Zeitpunkt nicht zufriedenstellend ist. Hat der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlung vollständig bezahlt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurücktreten und die Waren weiterverkaufen oder veräußern, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Käufer.

7.5 Die Bezahlung der Rechnungen muss spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen, danach behält sich der Verkäufer das Recht vor, Zinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat für ausstehende Beträge des Käufers zu berechnen.

7.6 Geht die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beim Verkäufer ein, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen:

a) weitere Lieferungen zurückzuhalten, software zu aktivieren und über die für den Auftrag gehaltenen Bestände zu verfügen.
b) gerichtliche Schritte einleiten, um den ausstehenden Betrag zuzüglich Zinsen und entstandener Kosten, einschließlich Anwaltskosten, einzutreiben; und
c) den Käufer auffordern, alle weiteren Waren per Nachnahme zu bezahlen, und
d) Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die sich direkt oder indirekt aus solchen Maßnahmen ergeben.

8. Änderungen und Annullierung

8.1 Nimmt der Käufer eine Auftragsänderung vor, die zu einer Lieferverzögerung führt, oder storniert er einen Auftrag weniger als dreißig (30) Tage vor dem geplanten Versand, hat der Käufer dem Verkäufer eine Gebühr in Höhe von 5 % des Listenpreises der betroffenen Waren zu zahlen.

8.2 Wenn eine solche Änderung zu einer Verzögerung der Lieferung der betroffenen Waren von mehr als einem (1) Monat ab dem vorgeschlagenen Liefertermin für die ursprüngliche Bestellung des Käufers führt, wird dem Käufer außerdem ein Zuschlag von 1 % pro Monat der Bestellung bis zur endgültigen Lieferung berechnet.

8.3 Storniert der Käufer eine Bestellung von Waren, die nicht in der aktuellen Preisliste des Verkäufers enthalten sind, zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Eingang der Bestellung beim Verkäufer, so wird dem Käufer dieser Aufpreis in Rechnung gestellt.

8.4 Storniert der Käufer eine Bestellung oder verweigert er die Annahme aller oder eines Teils der Waren einer Bestellung unter anderen als den in diesen Bedingungen zugelassenen Umständen, so haftet der Käufer für alle daraus resultierenden Schäden oder Verluste des Verkäufers. Wenn die Waren speziell für den Käufer hergestellt oder produziert wurden oder werden, zahlt der Käufer dem Verkäufer als pauschalen Schadensersatz den vollen Vertragspreis der Waren und alle dem Verkäufer entstandenen Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer) abzüglich des vom Verkäufer ermittelten aktuellen Schrottwerts der Waren.

9. Haftung

9.1 BESCHRÄNKTE HAFTUNG: SOFERN IN DIESEM VERTRAG NICHTS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTEN DER VERKÄUFER ODER SEINE SUBUNTERNEHMER ODER LIEFERANTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER EINEM DRITTEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAFENDE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE (AUFGRUND EINES VERTRAGLICHEN ODER AUSSERVERTRAGLICHEN FEHLERS ODER AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT), DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN WAREN ENTSTEHEN, SELBST WENN DER VERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. BESTIMMTE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, UND ES IST MÖGLICH, DASS EINER ODER MEHRERE DER VORGENANNTEN AUSSCHLÜSSE ODER BESCHRÄNKUNGEN AUF DEN KÄUFER NICHT ZUTREFFEN. ES IST AUCH MÖGLICH, DASS DER KÄUFER ANDERE RECHTE HAT, DIE VON EINEM ORT ZUM ANDEREN VARIIEREN KÖNNEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS GEGENÜBER DEM KÄUFER DEN WERT DER WAREN FÜR DEN KÄUFER ODER DEN WERT DES VOM VERKÄUFER GELIEFERTEN UND VOM KÄUFER BEZAHLTEN MANGELHAFTEN PRODUKTS.

9.2 SCHADLOSHALTUNG DES KÄUFERS: Außer in den Fällen, in denen der Schaden auf ein Verschulden, eine Fahrlässigkeit oder ein vorsätzliches Fehlverhalten des Käufers oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer zurückzuführen ist, hält der Verkäufer den Käufer und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Versicherer und Rechtsnachfolger (gemeinsam die "freigestellten Parteien des Käufers") schadlos und verteidigt sie, Versicherer, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte (zusammen die "freigestellten Parteien des Käufers") von und gegen alle Verbindlichkeiten, Schäden und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, Anwalts- und Gerichtskosten), die ihnen oder einem von ihnen entstehen können aufgrund von

a) jede Verletzung von Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen, die der Verkäufer im Vertrag abgegeben hat,
b) jede tatsächliche oder angebliche Verletzung oder jeder Tod einer Person oder jede tatsächliche oder angebliche Beschädigung oder jeder Verlust von Eigentum, die/der sich ergibt aus (i) der Herstellung oder dem Mangel der Waren des Verkäufers, (ii) den von OPAL-RT oder einem seiner Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen oder (iii) den fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen oder dem vorsätzlichen Fehlverhalten des Verkäufers oder eines seiner Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Auftragnehmer,
c) oder anderweitig und ganz allgemein aus einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers, seiner Agenten, Vertreter, verbundenen Unternehmen oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers, in jedem Fall nicht höher als der Wert der verkauften Waren, die zu den geltend gemachten Schäden geführt haben.

9.3 FREISTELLUNG DES VERKÄUFERS: Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Kunden, Vertreter, Versicherer, Nachfolger und Bevollmächtigte (zusammenfassend die "freizustellenden Parteien des Verkäufers") zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen von und gegen jegliche Haftung, Schäden und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, Anwalts- und Gerichtskosten), die sie oder einer von ihnen als Folge davon erleiden oder auf sich nehmen könnten:

a) die fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen oder das vorsätzliche Fehlverhalten des Käufers oder eines seiner Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Auftragnehmer;
b) die Migration der Waren des Verkäufers auf eine andere hardware oder software ;
c) unrechtmäßiges oder unbefugtes Eindringen Dritter in die Computerausrüstung des Käufers;
d) jede Verletzung des geistigen Eigentums des Verkäufers;
e) die Verletzung von Zusicherungen, Garantien oder Zusagen des Käufers im Vertrag.

10. Ereignisse höherer Gewalt

10.1 Keine der Vertragsparteien haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf ein von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht zuerkanntes widriges Ereignis zurückzuführen sind (im Folgenden "Höhere Gewalt" genannt).

10.2 Der Verkäufer verpflichtet sich, (i) den Käufer unverzüglich über ein Ereignis höherer Gewalt zu informieren und (ii) seine Leistungen unverzüglich nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wieder aufzunehmen. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage ununterbrochen an, ist der Käufer berechtigt, diesen Vertrag und alle damit verbundenen Aufträge durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung sind alle Leistungen, die vor der Kündigung abgeschlossen und abgenommen wurden, und alle danach abgeschlossenen und abgenommenen Leistungen in Übereinstimmung mit und in dem in der Kündigung genannten Umfang vom Käufer zu bezahlen, vorbehaltlich der Abnahme durch den Käufer. In keinem Fall hat der Verkäufer im Rahmen einer solchen Kündigung Anspruch auf einen Betrag, der zusammen mit den Beträgen, die dem Verkäufer im Rahmen des gekündigten Auftrags gezahlt wurden oder fällig sind, den Gesamtbetrag übersteigen würde, der für die im Rahmen des gekündigten Auftrags zu erbringenden Dienstleistungen zu zahlen ist.

11. Geistiges Eigentum

11.1 Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet der Begriff "Geistiges Eigentum"

(a) alle Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentfähig sind oder nicht), alle Verbesserungen daran sowie alle Patente und gewerblichen Muster (einschließlich Gebrauchsmusterrechte, Geschmacksmusterrechte und gewerbliche Schutzrechte), Patent- und Geschmacksmusteranmeldungen und Patentoffenbarungen;
(b) alle Marken, Dienstleistungsmarken, Geschmacksmuster, Handelsaufmachungen, Logos, Slogans und alle anderen Herkunftszeichen sowie der gesamte Geschäftswert, der mit einem der vorgenannten verbunden ist;
(c) alle urheberrechtlich geschützten Werke (unabhängig davon, ob sie urheberrechtsfähig sind oder nicht), Urheberrechte (einschließlich "look-and-feel"), Maskenwerke, Datenbankrechte und moralische Rechte;
(d) alle Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Technologien, Prozesse, Techniken, Protokolle, Methoden, Formeln, Rezepte, Produktspezifikationen, Daten, Düfte, Initialen, Algorithmen, Kompositionen, Industriemodelle, Architekturen, Layouts, Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Spezifikationen, Methoden, Ideen, Forschung und Entwicklung sowie vertrauliche Informationen (einschließlich technischer Daten, Kund:innen und Lieferantenlisten, Preis- und Kosteninformationen sowie Geschäfts- und Marketingpläne und -vorschläge);
(e) alle software; und
(f) alle sonstigen Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum weltweit.

11.2. Marken, Know-how, Computerprogramme, software und andere Rechte an geistigem Eigentum gehören dem Verkäufer und bleiben sein alleiniges Eigentum, und der Verkäufer wird diese Rechte in angemessener Weise schützen. Keine Bestimmung dieses Vertrages ist so auszulegen, dass der Käufer ein Eigentumsrecht an dem geistigen Eigentum des Verkäufers erwirbt, und jede Verwendung der Marken und Symbole des Verkäufers durch den Käufer kommt dem Verkäufer zugute.

11.3. Durch den Verkauf und Kauf der Waren werden dem Käufer keine geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers übertragen. Nichts in diesem Vertrag zielt darauf ab und nichts in diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass dem Käufer irgendwelche geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers gewährt oder übertragen werden.

11.4 Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer über jede bekannte oder vermeintliche Verletzung von gewerblichen, geschäftliche oder geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers oder über rechtliche Schritte gegen den Käufer wegen der Verletzung solcher Rechte zu informieren. Der Käufer ist verpflichtet, die Interessen des Verkäufers zu wahren, indem er dem Verkäufer unverzüglich Informationen über eine solche Verletzung zur Verfügung stellt.

11.5. Der Verkäufer gewährt dem Käufer ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches, weltweites Recht und eine Lizenz am geistigen Eigentum des Verkäufers, die für die uneingeschränkte Nutzung und Unterstützung der im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren durch den Verkäufer erforderlich ist. Diese Lizenz berechtigt den Käufer nicht, das geistige Eigentum des Verkäufers zu kopieren und zu vervielfältigen, zu verändern oder anderweitig zu modifizieren.

12. Rückgabepolitik

12.1 Der Verkäufer garantiert dem Erstkäufer und/oder Endkäufer der Waren des Verkäufers, dass, wenn sich ein Teil der Waren innerhalb eines (1) Jahres nach Rechnungsstellung als material- oder verarbeitungsbedingt defekt erweist, ein solches defektes Teil nach Ermessen des Verkäufers kostenlos repariert oder ersetzt wird, wenn es frachtfrei an Opal-RT Technologies Inc. unter der Anschrift 1751 Richardson, Suite 1060, Montreal, Quebec, Kanada, H3K 3G6, in einer Verpackung, die der Originalverpackung entspricht oder sich in dieser befindet, geschickt wird. Die Ware wird frachtfrei zurückgeschickt und repariert oder ersetzt, wenn der Verkäufer feststellt, dass das Teil aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern defekt ist. Andernfalls werden die Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt (siehe Garantiebestimmungen und Haftung auf der Website von Opal-RT unter opal-rt.com, unter Support, Warenrücksendung, klicken Sie auf "Bitte lesen Sie über unser RMA-Verfahren und unsere Garantiebestimmungen"). Die Reparatur oder der Ersatz eines solchen defekten Teils liegt in der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung und Haftung des Verkäufers im Rahmen dieser beschränkten Garantie.

13. Geltender Vertrag

13.1 Diese Bedingungen ersetzen alle früheren oder abweichenden Instrumente, insbesondere die Bedingungen der Bestellung des Käufers, sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, und keine Änderung oder Modifizierung dieser Bedingungen ist rechtskräftig, es sei denn, diese Änderung oder Modifizierung wird von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers vorgenommen. Die Bedingungen dieser Urkunde treten an die Stelle der Bedingungen auf etwaigen Auftragsbestätigungen oder anderen Dokumenten des Käufers, wobei die hierin enthaltenen Bedingungen verbindlich sind. Die Annahme eines Angebots ist auf die hierin enthaltenen Bedingungen beschränkt.

14. Geltendes Recht

14.1 Dieser Vertrag, der durch das Angebot des Verkäufers, die Bestellung des Käufers und die Bestätigung des Verkäufers zustande kommt, unterliegt den Gesetzen der Provinz Québec und den hier anwendbaren Gesetzen Kanadas und wird nach diesen ausgelegt.

15. Sprache

15.1 Die Vertragsparteien bestätigen, daß es ihr ausdrücklicher Wunsch ist, daß diese Vereinbarung nur in englischer Sprache abgefaßt wird. Les parties aux présentes confirment leur volonté expresse que la présente convention soit rédigée en anglais seulement.

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